Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Webgiraffe UG (Haftungsbeschränkt)
Reiherweg 42
89231 Neu-Ulm
vertreten durch seine Gechäftsführer:
Andreas Lohleit
Christian Tepper
- im Folgenden: Auftragnehmer -
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Webgiraffe (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Webseitenwartung, Prozessautomatisierung sowie Erstellung von Texten und Grafiken, soweit nicht vertraglich anders geregelt.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Webgiraffe schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer oder Kaufmann zu handeln. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
1.5 Gegenstand des Auftrages kann sowohl das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) als auch das Erreichen eines bestimmten Werkes (Werkvertrag) sein. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden oder der Auftraggeber das Werk abgenommen hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
2. Vertragsbestandteile und -laufzeit
2.1 Vertragsstruktur: Die Leistungserbringung umfasst die Erstellung und den Betrieb einer Webseite, die Erstellung von Texten und Grafiken sowie laufende Wartungsleistungen, soweit nicht vertraglich anders geregelt.
2.1.1 Einrichtungspauschale: Umfasst die einmalige Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung der Webseite. Die Fertigstellung erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums, abhängig von der Komplexität der Webseite.
2.1.2 Wartungsvertrag: Der Wartungsvertrag ist verpflichtend und Bestandteil des Angebots. Nach Abnahme der Webseite beginnt der Wartungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Dieser verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
2.2 Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und werden nach der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers vergütet, soweit nicht vertraglich anders geregelt.
2.3 Vertragsschluss: Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienst- oder Werkleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.
2.3.1 Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.
2.3.2 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
2.3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienst- oder Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienst- oder Werkleistung entstandenen Leistungen erhalten.
2.3.4 Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
2.3.5 Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen sein.
3. Leistungen des Auftragnehmers
3.1 Erstellung und Betrieb von Webseiten: Der Auftragnehmer erstellt und betreibt die Webseite als alleiniger Betreiber. Der Auftraggeber erhält keine administrativen Zugänge zu Domains, Hosting oder E-Mail-Postfächern. Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Videos) werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber erstellt oder von diesem bereitgestellt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Markenrechte) verletzen und den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der DSGVO, entsprechen.
3.2 Wartung und Support: Der Auftragnehmer erbringt laufende Leistungen wie Software-Updates, Sicherheitspatches, Backups und angemessenen technischen Support im Rahmen des Wartungsvertrags.
3.3 Korrekturschleifen: Der Vertrag umfasst eine Korrekturschleife für die Webseitengestaltung. Weitere Änderungen werden nach Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste berechnet, soweit nicht vertraglich anders geregelt.
3.4 Veröffentlichung und Abnahme: Nach Fertigstellung der Webseite wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen keine Rückmeldung oder werden keine wesentlichen Mängel benannt, gilt die Leistung als abgenommen. Die Veröffentlichung der Webseite erfolgt nach Abnahme oder ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber in Textform.
3.5 Durchführung: Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann bei Dienstleistungen nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
3.5.1 Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Auftraggeber abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
3.5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienst- oder Werkleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
3.5.3 Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienst- oder Werkleistung zu machen.
3.5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung oder Werkleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung oder Werkleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
3.5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung oder Werkleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhalts besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhalts eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
3.5.6 Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung oder Werkleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Dienstleistung oder Werkleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
3.5.7 Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
3.5.8 Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
3.5.9 Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienst- oder Werkleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Logos) rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereitzustellen. Verzögerungen durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers, verlängern automatisch vereinbarte Fristen und können zusätzliche Kosten nach der aktuellen Preisliste verursachen.
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, einschließlich der DSGVO, beruhen.
5. Eigentum und Nutzungsrechte
5.1 Eigentumsvorbehalt: Die Webseite, einschließlich aller erstellten Inhalte (z.B. Design, Texte, Programmierung), Domains, E-Mail-Postfächer und Hosting-Dienste, bleibt dauerhaft Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Webseite, soweit nicht vertraglich anders geregelt. Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung des Vertrags, sofern nicht anders vereinbart.
5.2 Fremde Domains: Domains, die der Auftraggeber extern gehostet hat und dem Auftragnehmer für die Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellt hat, werden nach Vertragsende an den Auftraggeber zurückübertragen, sofern alle Zahlungen geleistet wurden.
5.3 Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, verwendete Software, Vorlagen oder Tools, die nicht speziell für den Auftraggeber entwickelt wurden, auch für andere Projekte zu nutzen.
6. Erstellung von Texten und Grafiken
6.1 Textleistungen: Der Auftragnehmer erstellt auf Wunsch des Auftraggebers Texte (z.B. Webseiteninhalte, Werbetexte), deren Umfang und Inhalt individualvertraglich festgelegt werden. Nach Fertigstellung werden die Texte dem Auftraggeber zur Abnahme übermittelt. Der Auftraggeber hat eine Korrekturschleife, weitere Änderungen werden nach Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übermittlung keine Rückmeldung oder werden keine wesentlichen Mängel benannt, gelten die Texte als abgenommen. Die Veröffentlichung erfolgt nach Abnahme oder ausdrücklicher Freigabe in Textform.
6.2 Grafikleistungen: Der Auftragnehmer erstellt auf Wunsch des Auftraggebers Grafiken oder Logos, deren Umfang und Inhalt individualvertraglich festgelegt werden. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Daten (z.B. Farbdefinitionen) rechtzeitig bereit. Nach Fertigstellung werden die Grafiken dem Auftraggeber in einem gängigen Dateiformat zur Abnahme übermittelt. Der Auftraggeber hat eine Korrekturschleife, weitere Änderungen werden nach Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übermittlung keine Rückmeldung oder werden keine wesentlichen Mängel benannt, gelten die Grafiken als abgenommen.
6.3 Nutzungsrechte: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Texten und Grafiken ein, soweit nicht vertraglich anders geregelt. Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung des Vertrags, sofern nicht anders vereinbart. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
7. SEO- und Werbemaßnahmen
7.1 SEO-Dienstleistungen: Der Auftragnehmer erbringt erfahrungsgemäß wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Suchmaschinenplatzierung. Ein konkreter Ranking-Erfolg wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung geschuldet, soweit nicht vertraglich anders geregelt.
7.2 Schaltung von Werbeanzeigen: Werbeanzeigen (z.B. Google Ads, Social Media) werden nur auf Basis gesonderter Vereinbarung geschaltet. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Anzeigen und stellt die Inhalte bereit. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf Rechtskonformität zu prüfen und übernimmt hierfür keine Haftung. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
8. Abnahme und Mängel
8.1 Abnahme: Nach Fertigstellung der Webseite, Texte oder Grafiken wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen keine Rückmeldung oder werden keine wesentlichen Mängel benannt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8.2 Mängelansprüche: Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, es sei denn, es handelt sich um arglistig verschwiegene Mängel oder grobes Verschulden.
9. Vergütung und Zahlungsverzug
9.1 Vergütung: Die Vergütung für die Einrichtungspauschale wird in zwei Raten fällig: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme. Wartungsleistungen werden monatlich abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen netto ohne Abzug zahlbar, soweit nicht vertraglich anders geregelt.
9.2 Zusatzleistungen: Nach Abnahme gewünschte Änderungen oder Erweiterungen werden nach Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
9.3 Zahlungsverzug: Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn eine fällige Zahlung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem vereinbarten Fälligkeitsdatum oder Rechnungsdatum beim Auftragnehmer eingegangen ist, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Im Falle des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche vertraglichen Leistungen (einschließlich Hosting, Domains, E-Mail-Dienste und Support) nach Ankündigung mit einer Frist von 3 Werktagen vorübergehend einzustellen. Die Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang aller offenen Beträge zuzüglich Mahn- und Verzugskosten. Verzugszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Mahnkosten betragen 5 € pro Mahnung.
9.4 Preisanpassungen: Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
10. Vertragsbeendigung
10.1 Laufzeit: Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt.
10.2 Ordentliche Kündigung: Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) können spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Laufzeit in Textform beim Auftragnehmer gekündigt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung.
10.3 Fristlose Kündigung: Der Auftragnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug, Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB, ausbleibender Mitwirkung trotz Fristsetzung oder unzumutbarem Verhalten des Auftraggebers (z.B. wiederholte unberechtigte Reklamationen). Eine Löschung von Domains, Hosting oder E-Mail-Diensten erfolgt frühestens 30 Kalendertage nach Kündigung. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.
10.3.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
10.4 Daten nach Vertragsende: Nach Vertragsende werden vom Auftragnehmer erstellte Domains, Hosting-Dienste und E-Mail-Postfächer nicht übertragen und können gelöscht werden. Vom Auftraggeber bereitgestellte, extern gehostete Domains werden nach vollständiger Zahlung zurückübertragen.
10.5 Stornierungen: Stornierung von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
11. Haftung und Freistellung
11.1 Haftung: Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Vertragstypische Schäden sind solche, mit denen bei Vertragsschluss typischerweise zu rechnen ist.
11.1.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Erfolg wird jedoch nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
11.1.2 Sollte die erbrachte Dienstleistung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl den Mangel zu beheben oder die Dienstleistung erneut zu erbringen.
11.1.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.
11.1.4 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk frei von Sachmängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder zum vertraglich vereinbarten Gebrauch aufheben oder mindern.
11.1.5 Der Auftraggeber hat das Werk unverzüglich nach Abnahme auf etwaige Mängel zu überprüfen und diese dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
11.1.6 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach seiner Wahl den Mangel zu beheben oder ein neues Werk zu erstellen.
11.1.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.
11.1.8 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad.
11.1.9 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird.
11.1.10 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
11.1.11 Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
11.1.12 Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu den vorherigen Absätzen, dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
11.1.13 Im Falle von Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
11.1.14 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Auftraggebers aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11.2 Freistellung: Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten, Schutzrechtsverletzungen oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, einschließlich der DSGVO, beruhen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen des anderen nur zur Vertragserfüllung zu verwenden und geheim zu halten. Diese Pflicht gilt für 5 Jahre nach Vertragsende.
12.1.1 Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
12.1.2 Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
12.1.3 Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
12.1.4 Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
12.1.5 Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
12.1.6 Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
12.1.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
12.2 Datenschutz: Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
12.2.1 Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
12.2.2 Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
12.2.3 Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: Datenschutzbestimmung
13. Eigenwerbung und Urhebervermerk
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt zu Referenz- und Werbezwecken zu nutzen und einen Urhebervermerk mit Verlinkung im Footer oder Impressum der Webseite zu platzieren, soweit der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Schriftform.
14.2 Gerichtsstand und Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
14.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
14.4 Änderung der AGB: Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Geschäftsstrategie) mit einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle eines Widerspruchs treten die Änderungen für diesen Kunden nicht in Kraft, und der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung enthält einen Hinweis auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens.